Volkskultur – Reisekosten von Blasmusikvereinen

Förderung von Blasmusikvereinen für Reisen innerhalb und außerhalb von Europa im Rahmen von Wettbewerben und Konzerttätigkeiten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden oberösterreichische Blasmusikvereine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Reisen (im Rahmen von Wettbewerben und Konzerttätigkeiten) von Musikvereinen, sofern das Bundesland Oberösterreich entsprechend repräsentiert wird.

Wie wird gefördert?

Zu den förderbaren Kosten zählen:

  • Reise- und Nächtigungskosten der mitreisenden MusikerInnen
  • Gebühren für Wettbewerbe
  • Kosten für Urheberrechte
  • Maximale Förderhöhe für Reisen in Europa 1.000 Euro und für Reisen außerhalb Europa 2.200 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Qualitätsvolles Programm
  • Präsentation der oberösterreichischen Volkskultur außerhalb des Bundeslandes
  • Schlüssige Einnahmen- und Ausgabenstruktur
  • Überwiegende volkskulturelle Ausrichtung des Programms oder Projekts
  • Das Projekt oder Programm wird durch ehrenamtliche Arbeit getragen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular bis 31. Mai 2024
  • Programmbeschreibung und –planung mit konkreten Veranstaltungsterminen sowie Angaben zum Veranstalter
  • Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen- und Ausgabenprognose
  • Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften
  • Gesamtabrechnung oder rechtskonform unterfertigter Rechnungsabschluss, inkl. Bestätigung der Rechnungsprüfung des Vorjahres

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular